1. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemein bildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Es gelten die Schulferien des Landes Niedersachsen.
Abweichend davon gelten folgende Unterrichtszeiten:
Osterferien: 1 Woche
Sommerferien: 2 Wochen
Herbstferien: 1 Woche
Winter- und Pfingstferien: kein Unterricht2. UnterrichtsausfallNimmt der Schüler, die Schülerin aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so hat die Lehrkraft gleichwohl Anspruch auf die entsprechende Vergütung. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
3. KrankheitBei längerer nachweisbarer Krankheit des Schülers/ der Schülerin entfällt das Honorar nach Ablauf von 4 Wochen für den Rest der Erkrankungszeit, ohne dass die weiteren Vereinbarungen hierdurch berührt werden.
4. UnterrichtsvergütungDas Unterrichtshonorar in Höhe von
90 Euro/Monat
ist monatlich bis jeweils spätestens zum 15 .eines jeden Monats auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen.